Beglaubigte Übersetzung und beeidigtes Dolmetschen

Kurzbeschreibung

Für beglaubigte Übersetzung (auch amtliche oder beeidigte Übersetzungen genannt) verwenden wir dieselben Verfahren wie bei "normalen" Übersetzungen auch. Der Unterschied besteht darin, dass ein beeidigter Übersetzer für die betreffende Sprachenkombination und das betreffende Geltungsgebiet durch einen offiziellen Vermerk und Stempel die Äkquivalenz beider Sprachversionen bestätigt. Solche Dokumente werden vor Gericht, bei Verwaltungsbehören und weiteren staatlichen Institutionen vorgelegt. Beeidigtes Dolmetschen ist vor allem vor Gericht, bei der Polizei, bei der Heirat im Ausland oder bei Gesellschafterversammlungen notwendig. In solchen Fällen erstellt der Dolmetscher ein Protokoll und bestätigt offiziell Art und Umfang der erbrachten Dienstleistung.

 

Detaillierte Beschreibung

Sinn und Zweck einer beglaubigten Übersetzung ist die Bescheinigung der Richtigkeit und Äkquivalenz der Übersetzung in der Zielsprache. Die beglaubigte Übersetzung ist bei Dokumenten erforderlich, welche Ämtern, Gerichten, der Polizei und anderen staatlichen Institutionen vorgelegt werden und nicht in der Amtssprache verfügbar sind. Für die Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung müssen formale juristische Anforderungen seitens des Übersetzers erfüllt sein, die je nach Geltungsgebiet variieren. Beglaubigte Übersetzungen sind für juristische Personen und natürliche Personen gleichermaßen wichtig. Für die Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung sollte dem Übersetzer das Original oder eine notariell beglaubigte Kopie zur Verfügung gestellt werden. Dies ist allerdings keine zwingende Bedingung, eine beglaubigte Übersetzung kann für jedes Dokument erstellt werden, beispielsweise zu einem nicht unterschriebenen Vertrag. Für internationale Verträge sind manchmal Beglaubigungen vorgeschrieben, sog. Legalisierung (amtliche Beglaubigung der Richtigkeit der Unterschrift auf der Urkunde) oder Superlegalisierung (Anhang eines Vermerks, der belegt, dass die Urkunde von einer berechtigten Person ausgegeben wurde). Die Urkunde kann auch eine Apostille beinhalten, welche die Richtigkeit der Unterschrift und des Stempels auf der Urkunde belegt und für den Gebrauch im Ausland oft unerlässlich ist.

 

Die Beglaubigung der Übersetzung einer Urkunde (einschließlich der Übersetzung von Beglaubigungsvermerken in der Ausgangssprache) führt ein gerichtlich beeidigter Übersetzer und Dolmetscher durch, welchen das für seinen Wohnort zuständige Kreisgericht ernennt. Der beeidigte Übersetzer verknüpft die Vorlage mit der Übersetzung und fügt einen Übersetzungsvermerk hinzu, den er mit amtlichem Stempel und seiner Unterschrift bestätigt. Dies dient der Bescheinigung dessen, dass beide Sprachversionen inhaltlich identisch sind. Eine beglaubigte Übersetzung kann zu praktisch jedem Dokument erstellt werden (auch handschriftliche Dokumente). Am häufigsten werden die folgenden Textsorten angefordert: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Heiratsfähigkeitsbescheinigungen, Sterbeurkunden, Testamente, Zeugnisse, Hochschuldiplome, notarielle Niederschriften, Apostillen, Handelsregisterauszüge, Gewerbescheine, Strafregisterauszüge, Handelsverträge, Vollmachten, Gerichtsurteile, Produktzertifikate und Datenblätter, Arbeitsverträge, Steuererklärungen, Studienbescheinigungen, Meldebescheinigungen, usw.

Beeidigtes Dolmetschen wird auch als gerichtliches Dolmetschen bezeichnet. Es erfordert die Anwesenheit eines gerichtlich beeidigten Dolmetschers. Beeidigtes Dolmetschen ist auch in folgenden Fällen erforderlich: Zeugenbefragungen und Verhöre bei der Polizei, Gesellschafterversammlung, internationale Heirat, Verhandlungen mit notarieller Niederschrift